Jeder Mensch hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen, wobei er in der Regel darauf vertraut, dass seine Angehörigen die geäußerten Wünsche erfüllen. Unser Rat: Im Interesse Ihrer Hinterbliebenen und Erben ist es sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, durch welche Maßnahmen Sie ihnen im Todesfall die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrung ihrer Rechte erleichtern können und welche Vorkehrungen dafür zu treffen sind.
Bestattungsvorsorge
Über die Ausgestaltung der eigenen Bestattung entscheiden – entlasten Sie Ihre Angehörigen
Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen Sicherheit: Damit alles so abläuft, wie Sie es sich wünschen
Durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages mit dem Bestattungshaus Jörg Müller können Sie Ihre eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten nach Ihren eigenen Wünschen regeln und bis in die Einzelheiten genau festlegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Fragen, sondern auch um Abläufe und um die Ausstattung. Sie können bis ins Detail festlegen, wie Ihre Beerdigung ausgestaltet werden soll, von der Wahl des Sarges oder der Urne über die Trauerfeier, die Trauerfloristik bis zur Art der Beisetzung, der Wahl von Musikstücken und der Gestaltung von Zeitungsanzeigen.
Bestattungsvorsorge – nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Beratung
Ein Beratungsgespräch hilft Ihnen abzuwägen, was Sie selbst tun können und möchten oder was man lieber Ihrem Bestattungshaus überträgt. Gerne beraten wir Sie zur Bestattungsvorsorge – in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen. Rufen Sie uns an unter Tel. 0661 250 250 und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.